1. ALLGEMEIN
Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen von Corinne Lins und Gitti Zeitlhofer, nachfolgend Yoga-Feldkirch genannt. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung akzeptiert die Kundin/der Kunde diese Geschäftsbedingungen vorbehaltlos. Yoga-Feldkirch bietet Unterricht in Yoga im Rahmen von Kursen, Seminaren, Workshops und Privatstunden.
2. NUTZUNGSRECHT
Alle Leistungen von Yoga-Feldkirch stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Sofern für eine bestimmte Leistung besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von der Kundin/dem Kunden erfüllt werden. Yoga-Feldkirch behält sich vor, Interessierte vor Erbringung der Leistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. das Vertragsverhältnis wegen Nichterfüllung von Teilnahmevoraussetzungen nachträglich zu kündigen.
3. BEDINGUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT VON YOGA
Folgende Bedingungen gelten für Kurse, Seminare und Workshops, die von Yoga-Feldkirch durchgeführt werden.
3.1. VORAUSSETZUNGEN
Jede Kundin/jeder Kunde erklärt mit ihrer/seiner Anmeldung verbindlich, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil sowie den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist. Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilungsprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder die Verordnung von Medikamenten. Im Zweifelsfall ist eine Ärztin/ein Arzt zu konsultieren.
3.2. VERTRAGSLAUFZEIT, KURSDAUER, ANGEBOT
Die Vertragsdauer läuft auf bestimmte Zeit und endet automatisch mit dem Auslaufen des gebuchten Kurses bzw. mit der gebuchten Einheit. Das Kursjahr von Yoga-Feldkirch besteht aus Semester- oder Trimesterkursen im Frühjahr/Sommer (ca. Februar bis Juni) und im Herbst/Winter (September bis ca. Jänner/Februar) sowie dem Sommerbetrieb (Juli, August, September). Es ist möglich, in einen bereits laufenden Kurs einzusteigen, sofern ein Platz frei ist. In diesem Fall wird der Kursbeitrag anteilig verrechnet.
Einzelstunde: Teilnahme an einer einzelnen Unterrichtseinheit.
Yoga in der Schwangerschaft: Teilnahme an 10 fortlaufenden Einheiten in wöchentlichem Abstand (gültig an 11 aufeinanderfolgenden Wochen).
Semester- oder Trimesterkurs: fortlaufender Kurs über ein Semester bzw. Trimester.
Seminare/Workshops: spezielle Unterrichtseinheiten zu einem bestimmten Thema und von unterschiedlicher Dauer.
Sommerbetrieb: In den Ferienmonaten Juli, August und September bieten wir ein reduziertes Programm an, das von Jahr zu Jahr variieren kann.
3.3. ANMELDUNG
Die verbindliche Anmeldung zu Leistungen von Yoga-Feldkirch erfolgt schriftlich per E-Mail oder telefonisch. Anmeldungen sind nur bei der Kursleiterin des betreffenden Kurses möglich. Auf eine schriftliche oder mündliche Kursanmeldung erhält die Kundin/der Kunde eine Bestätigung per E-Mail. Der Kursplatz ist fixiert, sobald die Zahlung des gesamten Kursbetrags bei der betreffenden Kursleiterin eingegangen ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bzw. der Zahlung berücksichtigt. Mit der Anmeldebestätigung von Yoga-Feldkirch per E-Mail kommt das Vertragsverhältnis rechtswirksam zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies der Interessentin/dem Interessenten unverzüglich mitgeteilt. Es werden ausnahmslos Anmeldungen volljähriger Personen angenommen. Minderjährige werden durch ihre Eltern vertreten.
3.4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung, spätestens jedoch vor Beginn der ersten Kurseinheit, auf die bekannt gegebene Bankverbindung zu überweisen oder direkt bei der Kursleiterin bar zu bezahlen. Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen wird. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt die Kundin/der Kunde in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Kursleiterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kursplatz an andere Personen weiterzugeben.
3.5. TEILNAHMEOBLIEGENHEIT, AUSSCHLUSS
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zur regelmäßigen und konstruktiven Teilnahme am Kurs aufgerufen. Absenzen liegen ausnahmslos in ihrem eigenen Verantwortungsbereich und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren. Ein gegebenenfalls zu verantwortender Schaden ist von den betreffenden Teilnehmenden zu ersetzen.
3.6. VERSÄUMTE STUNDEN
Während der Dauer eines Kurses besteht die Möglichkeit, versäumte Einheiten in anderen Kursen der jeweiligen Kursleiterin nachzuholen, sofern dort noch Platz ist.
3.7. EINTREFFEN VOR DER KURSEINHEIT
Wir bitten um rechtzeitiges Eintreffen, damit die bereits anwesenden Teilnehmenden nicht gestört werden. Der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten ist nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zur bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
3.8. UMBUCHUNGEN
Wurde ein Kurs gebucht, ist es bis eine Woche vor Beginn möglich, kostenlos in einen anderen Kurs umzubuchen, sofern dort ein Platz frei ist. Spätere Umbuchungen (ab sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn) können nicht mehr berücksichtigt werden.
3.9. STORNIERUNG DER ANMELDUNG, RÜCKTRITTSMODALITÄTEN
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (E-Mail oder Post, keine SMS) akzeptiert und schriftlich bestätigt. Bei Stornierung bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird keine Stornogebühr erhoben. Bei Stornierung im Zeitraum von 14 bis sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent des Rechnungsbetrages fällig. Bei späteren Absagen (ab sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn) wird die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet. Dies gilt auch, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer dem Kurs ohne rechtzeitige Abmeldung fernbleibt.
Muss der Kursbeitrag mittels Mahnung eingefordert werden, werden zusätzlich Mahn- bzw. Bearbeitungskosten (€ 7,– je gebuchtem Kurs) verrechnet. Auch Stornobeiträge werden mittels Mahnverfahren eingefordert. Eine Ersatzteilnehmerin/ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden, dies ersetzt die Stornogebühr. Tritt im Laufe eines Kurses eine gravierende gesundheitliche Beeinträchtigung auf, die die weitere Teilnahme unmöglich macht, stellt Yoga-Feldkirch gegen Vorlage eines ärztlichen Attests einen Gutschein über den Wert der ab diesem Zeitpunkt ausstehenden Kursstunden aus. Dieser ist unbeschränkt gültig und nicht übertragbar.
3.10. ÜBERTRAGBARKEIT DES KURSPLATZES
Kann ein Kurs aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr besucht werden, besteht einmalig die Möglichkeit, den Kursplatz an eine andere Person zu übertragen. Für einzelne versäumte Stunden ist das nicht möglich.
3.11. DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN, ABSAGE, ABBRUCH, ÄNDERUNGEN
Um einen hohen Qualitätsstandard zu sichern, ist die Zahl der Teilnehmenden bei Kursen, Seminaren und Workshops begrenzt. Die Durchführung eines Kurses ist an das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl zu einem bestimmten Stichtag gebunden. Bei einer geringeren Anmeldezahl kann der Kurs verändert, verschoben oder abgesagt werden. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in voller Höhe erstattet, oder es erfolgt auf Wunsch eine Umbuchung auf einen anderen Kurs. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Yoga-Feldkirch behält sich vor, eine Kurseinheit bzw. einen ganzen Kurs aus wichtigem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Bei Absage oder Verschiebung werden bereits entrichtete Gebühren in voller Höhe, bei einer Unterbrechung anteilig erstattet. Ist ein ganzer Kurs betroffen, kann auf Wunsch auch eine Umbuchung erfolgen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch besteht nicht.
Inhalt und Ablauf von Kursen sowie die Yogalehrerin/der Yogalehrer können bei Bedarf kurzfristig geändert werden, wobei der Gesamtcharakter des Kurses gewahrt bleibt. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
3.12. HAFTUNG VON YOGA-FELDKIRCH
Die Haftung von Yoga-Feldkirch und seiner Yogalehrerinnen und Yogalehrer für Personen-, Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet Yoga-Feldkirch nicht. Eine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Inanspruchnahme von Leistungen von Yoga-Feldkirch erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jede Kundin/jeder Kunde erklärt mit der Anmeldung verbindlich, eine persönliche Haftpflicht- und Unfallversicherung zu besitzen.
Die Kursleiterinnen von Yoga-Feldkirch führen ihre Leistungen professionell und gewissenhaft durch und bemühen sich um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und der zur Verfügung gestellten Informationen. Eine Gewähr für deren Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität kann jedoch nicht übernommen werden. Haftungsansprüche, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art durch die Nutzung oder Nichtnutzung dieser Informationen beziehen, sind ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Kundinnen und Kunden tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Dienstleistungen von Yoga-Feldkirch und kommen für verursachte Schäden selbst auf. Eltern haften für ihre Kinder.
3.13. GESUNDHEITSZUSTAND DER TEILNEHMENDEN
Die Teilnehmenden versichern, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden und dass der Ausführung der Yogaübungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Chronische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie andere körperliche oder psychische Leiden, die die Yogapraxis beeinflussen könnten, sind der Kursleiterin jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen. Auch eine Schwangerschaft ist der Kursleiterin vor Stundenbeginn bekanntzugeben.
4. HAUSORDNUNG
Die Kundinnen und Kunden haben sich nach den Weisungen der Kursleiterin zu richten. Yoga-Feldkirch ist berechtigt, eine Kundin/einen Kunden bei einem groben Verstoß gegen die Hausordnung, die Anstandsregeln oder die allgemeinen Hygienevorschriften fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Beitrag nicht zurückerstattet. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. VERSCHWIEGENHEIT, DATENSCHUTZ
Personen- und firmenbezogene Daten der Kundinnen und Kunden werden unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Vertrauliche Informationen, die im Zuge der Teilnahme am Yogaunterricht bekannt werden, werden streng vertraulich behandelt. Näheres steht in unserer Datenschutzerklärung.
5.1. SCHRIFTARTEN (GOOGLE FONTS)
Auf unserer Website verwenden wir zur einheitlichen Darstellung die Schriftart „Open Sans“ von Google Fonts, einem Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die Schrift direkt von Servern von Google. Dabei wird Ihre IP-Adresse an Google übermittelt, eine Übertragung in die USA ist möglich. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer einheitlichen und gut lesbaren Darstellung unserer Website (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Weitere Informationen: https://policies.google.com/privacy
6. HÖHERE GEWALT
Können Kurse, Workshops, Seminare oder Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Einschränkungen (z. B. bei Epidemien, Unwettern oder Schließung der Kursräume) nicht wie geplant vor Ort stattfinden, ist Yoga-Feldkirch berechtigt, sie entsprechend anzupassen, zu verschieben oder online weiterzuführen. Die Teilnehmenden werden darüber so rasch wie möglich informiert. In diesen Fällen ersetzt die Online-Durchführung die persönliche Durchführung vollständig; ein Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten besteht dann nicht.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine angemessene Regelung, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht im Gerichtssprengel Feldkirch.
Stand: Oktober 2026